Hüttenordnung

Die Hütte wird vom SC Miesbach ganzjährig gepachtet und steht allen Mitgliedern zur Verfügung.

Wenn die Hütte nicht ausgelastet ist, dürfen Mitglieder Gäste mitnehmen. Gäste dürfen ohne Mitglieder nicht die Hütte besuchen.

Mitgliedsanträge sind als Download verfügbar.

Nach der kompletten Renovierung und dem großen Investitionsumfang gehen wir davon aus, dass sich jeder Besucher über den Zustand und den Erhalt der Hütte freut und diesen lange aufrecht erhält. Es gelten folgende Punkte während des Aufenthalts.

Unsere  Hütte liegt in alpiner Umgebung. Diese ist einem ständigen Wandel unterzogen. Der SC Miesbach übernimmt keine Verantwortung für Zugangsbeschreibungen und Zustand der Wege zu der Vereinshütte.


Bei der Buchung bitte folgendes beachten:

  • Bei jedem Hüttenbesuch können neben euch auch andere Gruppen anwesend sein.  Die gebuchte Personenzahl ist verbindlich. Änderungen rechtzeitig beim Hüttenwart bekannt geben.
  • Jedes Vereinsmitglied des Skiclub Miesbach welches die Hütte für sich bucht ist für die gesamte Gruppe und deren Gebühren verantwortlich. Die persönliche Begleitung der Gruppe durch das verantwortliche Mitglied ist selbstverständlich.
  • Zur Buchung der Hütte füllt bitte die Buchungsanfrage auf unserer Internetseite für jeden einzelnen Tag aus. Das Akzeptieren der Hüttenordnung ist Voraussetzung.
  • Der Hüttenschlüssel kann persönlich vom Hüttenwart bezogen und innerhalb von 3 Werktagen zurückgegeben werden.

Aufstieg zur Hütte ist über die Piste im Winter nach 17 Uhr verboten! Es gibt hierzu aktuelle Gesetze und Strafgelder. Es ist ein Stahlseil gespannt! Lebensgefahr!!! Aufstieg nur über den Grünseeweg / Forststrasse Albert Link Hütte oder via Lift.


Auf der Hütte:

  • Alle Gruppenmitglieder (auch Tagesgäste) sofort nach der Ankunft im Hüttenbuch eintragen.
  • Zur Übernachtung wird ein (Hütten-) Schlafsack benötigt.
  • Keine Berg-/Skischuhe in der Hütte tragen. Hausschuhe mitnehmen.
  • Bitte beherzigt die ausgehängten Regeln bzw. Hinweisschilder Die Hüttenordnung ist für alle, auch für Gruppen, verbindlich! Neben dem Verantwortlichen haftet bei von euch verursachten Schäden die Gruppe gesamtschuldnerisch.
  • Es ist selbstverständlich das wir uns als Pächter/ Besucher in und um die Hütte verantwortungsvoll, ökologisch und umweltgerecht verhalten, den anfallenden Müll und alle Essensreste wieder mit ins Tal nehmen und dort sachgerecht entsorgen und mit den sehr knappen Ressourcen Energie, Heizmaterial und Wasser sparsam umgehen.
  • Wegen der großen Feuergefahr sind offenes Feuer (Kerzen, Petroleumlampen ) in den Schlafräumen verboten. Daher unbedingt Taschenlampen mitnehmen. Keine Teelichter auf der Hütte verwenden.
  • Bei Trockenheit ist es nicht gestattet Feuer im Umfeld der Hütte zu entzünden. Feuer müssen immer angemeldet und abgemeldet bei Bandmeldestelle in Oberaudorf.
  • Tiere sind auf der Hütte verboten, Ausnahmen sind zu beantragen.
  • Das Rauchen auf der Hütte ist nicht gestattet. Zigarettenkippen um die Hütte unbedingt vermeiden bzw. alle wieder einsammeln

Neuerung ab Januar 2015 aufgrund vieler Stornierungen:

Mit Buchung der Hütte wird eine Kaution von 50 € fällig. Dieser Betrag wird mit den tatsächlichen Kosten mit der Abrechnung verrechnet. Wenn die Hütte nicht besucht wird (wegen welchen Gründen auch immer), ist die Kaution an der SC MB als Ausgleich zu entrichten. Ausnahme: Stornierung 3 Wochen vor Buchungstag.

Hintergrund/Erläuterung: Wir wollen, dass die Hütte genutzt wird. Ein Aufenthalt auf der Hütte ist immer etwas Besonderes. In de letzten Monaten gab es leider viele Buchungen, die storniert worden sind. Gründe: Zu viel Schnee, zu wenig Schnee, Freunde sind krank, …)

Aus der Kaution entsteht eine ernsthafte Verpflichtung, weil:

  • die Hütte Geld kostet, egal ob jemand oben ist oder nicht und
  • weitere Vereinsmitglieder gerne die Hütte gebucht hätten und die Hütte dann vergeben ist und doch leer steht. Derjenige, der nicht auf die Hütte gehen kann, soll sich mehr Gedanken machen, was es bedeutet, die Hütte kurzfristig zu stornieren!

Unsere Hütte wurde mit viel Engagement, Geld und Freude komplett renoviert. Wir möchten, dass unsere Hütte vielen Besuchern einen schönen Aufenthalt ermöglicht. Für Sauberkeit und  die ordnungsgemäße Instandhaltung sind alle Besucher in erster Linie zuständig und verantwortlich. Wir behalten uns vor, dass bei unkorrektem Verlassen der Hütte, Folgekosten an die Besucher gestellt werden.

Wer dies nicht respektiert und missachtet, riskiert keine Folgebuchungen mehr zu bekommen.

Es ist unsere wunderbare Hütte und die soll auch so behandelt werden.

Der Vorstand                                              Der Hüttenwart

 Download Hüttenordnung der Vereinshütte des Skiclub Miesbach e.V.